Ab 01.10.2025 verpflichtend: die elektronische Patient*innenakte (ePA)

4. Okt. 2025

Ab dem 1. Oktober 2025 wird das Befüllen durch das medizinische Personal in Arzt- und Psychotherapie-Praxen zur Pflicht. Krankenhäuser können und müssen noch nicht vollständig dokumentieren.[1]

Zugriff auf die elektronische Patientenakte haben seit Januar 2025 nur ca. 3 Millionen[2] Versicherte beantragt beziehungsweise in der App freigeschaltet. Auf Seiten der Arztpraxen nehmen bislang nur ca. 60 Prozent teil. Dies soll sich nun ändern, denn ab dem kommenden Jahreswechsel drohen Praxen Sanktionen (in Form von Kürzungen beim Honorar).

Praxisprogramme (für Arzt- und Psychotherapiepraxen) scheinen derzeit teilweise noch mit Updates beschäftigt zu sein, damit die praktische Umsetzung überhaupt funktioniert.

Einige Versicherte haben sich bereits von der ePA abgemeldet. Dies ist auch weiterhin jederzeit möglich, entweder innerhalb der App oder auch auf schriftlichem Wege bei seiner Krankenkasse.

Um Zugriff auf seine Patient*innenakte zu erhalten, muss sich jede*r Versicherte erst freischalten lassen. Welche Wege dazu notwendig sind, kann man von seiner gesetzlichen Krankenkasse erfragen. Aus eigener Wahrnehmung: Es kann sehr kompliziert sein, insbesondere wenn man nicht technisch versiert ist oder immer wieder Fehler auftauchen (beispielsweise dass es selbst mit PostIdent nicht funktioniert, die Verifizierung durchzuführen).

Es existieren auch sehr kontroverse Meinungen dazu, was nun in welchem Umfang eingetragen werden soll und muss.

Die Datensicherheit in Bezug auf eigene medizinische Daten ist ein hohes Gut und die weitere Entwicklung kritisch zu beobachten ist aus unserer Sicht sinnvoll.

Roma Mukherjee

[1] https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-health/epa-bkk-schiesst-gegen-aerzte/

[2] Quellen: https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/elektronische-patientenakte-ab-heute-in-arztpraxen-pflicht,UyHitKQ