Terminsprechstunde/Termine
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Für die Terminvereinbarung und damit verbundene Fragen können Sie/könnt ihr montags und dienstags in unserer Terminsprechstunde anrufen. Jeweils von 10 Uhr bis 11:40 Uhr unter der Rufnummer 04191-958523.
Sollte ein Telefongespräch aus medizinischen Gründen nicht möglich sein, dann kann in Ausnahmefällen unser Kontaktformular in Anspruch genommen werden.
Welche Angaben muss ich bei der telefonischen Anmeldung machen?
Bei der telefonischen Anmeldung benötigen wir den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Namen Ihrer Krankenkasse, gegebenenfalls der zuständigen Kinderarztpraxis, welche Schulklasse oder KiTa ihr Kind besucht, eine Telefonnummer und Mailadresse, wo wir Sie erreichen können, Ihre Anschrift und ein paar Angaben dazu, ob Sie für Ihr Kind eine Diagnostik oder Therapie suchen sowie einige Stichworte zu Ihren Frage- bzw. Problemstellungen.
Wie läuft die Anmeldung ab? Was wird benötigt?
Bei der telefonischen Terminsprechstunde gehen wir gemeinsam das Anmeldeformular durch und vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch (mit Ihnen und Ihrem Kind). Im Nachgang erhalten Sie von uns eine verbindliche Terminvereinbarung per Mail oder per Post, die Sie vor dem Erstgespräch bitte ausgefüllt und unterschrieben an uns zurücksenden.
Folgendes wird benötigt? Zum Termin kommen Sie bitte mit der Versichertenkarte Ihres Kindes. Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Möchten Sie gerne, dass die Kommunikation inklusive Befundberichte über Ihre Kinderarztpraxis läuft, können Sie gerne mit einer Überweisung kommen – der Befundbericht erfolgt nach Abschluss der entsprechenden diagnostischen Untersuchungen dann an diese Praxis. Selbstverständlich erhalten Sie eine Kopie des Befundberichts.
Wie werden Leistungen für privat versicherte Patient*innen und Selbstzahler*innen vergütet?
Die Vergütung von Leistungen für privat versicherte Patient*innen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Bitte erfragen Sie bei Ihrem privaten Versicherungsträger, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen vergütet werden. Die Abrechnung für Selbstzahler*innen erfolgt ebenfalls über die GOP.
Diagnostik
Für welche Bereiche kann ich mein Kind bei Ihnen zur Diagnostik anmelden?
Legasthenie (LRS), Dyskalkulie, Intelligenzdiagnostik, Autismus/Autismus-Spektrums-Störung, AD(H)S, akustische und visuelle Merkfähigkeit, Graphomotorik
Therapie und Vorlauf
Mit welcher Wartezeit ist zu rechnen?
Die Wartezeit auf einen festen Therapieplatz (wöchentlich/14-tägig) kann aktuell mehrere Monate dauern. Wir bieten Ihnen/euch zunächst einen Termin für ein Erstgespräch an, was in der Regel innerhalb der nächsten 4-8 Wochen nach der Anmeldung stattfinden kann. Bis ein fester Therapieplatz zur Verfügung steht, können wir Überbrückungstermine oder im Notfall Kriseninterventions-Sitzungen anbieten.
Antragsverfahren
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Nach der Kennenlernphase, die aus psychotherapeutischen Sprechstunden und sogenannten probatorischen Sitzungen besteht, wird bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse eine Psychotherapie beantragt. Hierzu benötigen wir bei unter 15jährigen Patient*innen die Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person auf einem entsprechenden Formular sowie einen von der behandelnden Kinder- und Jugendärztin oder dem Hausarzt unterschriebenen sogenannten Konsiliarbericht, den ich Ihnen/euch mitgebe und der dann an mich zurückgesandt werden muss.
In dringenden Fällen ist eine sogenannte Akut-Therapie möglich, die nicht bei der Krankenkasse beantragt, sondern lediglich angezeigt werden muss.
Welche Besonderheiten gelten bei getrennt lebenden sorgeberechtigten Bezugspersonen?
Hier benötigen wir vor dem Erstgespräch eine unterschriebene Zustimmungserklärung beider Sorgeberechtigter.
Weitere Informationen
Stellen Sie Ergotherapie-Rezepte aus?
Bei bestimmten, in unserer Praxis erstellten Diagnosen wie z.B. AD(H)S, können wir Heilmittelverordnungen für ergotherapeutische Behandlungen ausstellen. Für Erst- oder Folgeverordnungen melden Sie sich bitte entweder telefonisch in der Terminsprechstunde oder unter der Ihnen bekannten Mail-Adresse. Erlauben Sie uns freundlicherweise ein paar Tage Vorlaufzeit. Waren Sie im laufenden Quartal noch nicht bei uns, dann benötigen wir bei der Abholung die Versichertenkarte. Wir melden uns im Vorfeld, um Ihnen mitzuteilen, wann Sie die Verordnung abholen können.
Wie gestaltet sich genau die Schweigepflicht?
Für alle diagnostischen und/oder therapeutischen Inhalte gilt eine Schweigepflicht auch gegenüber den sorgeberechtigten Bezugspersonen. Einzige Ausnahme ist, wenn eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt. In diesem Falle wird mit dem Kind/Jugendlichen besprochen, welche Bezugs- oder Vertrauensperson informiert wird.
In welchen Fällen erfolgt eine Klinikeinweisung?
Bei akuter Fremd- oder Selbstgefährdung kann in meiner Praxis zeitnah ein Krisengespräch stattfinden. Gegebenenfalls kann/muss eine Notfalleinweisung in eine kinder- und jugendpsychiatrische Klinik ausgestellt werden. In der Klinik wird von den zuständigen Ärzt*innen gemeinsam mit dem Kind/Jugendlichen und den Bezugspersonen entschieden, ob eine Aufnahme erfolgt oder nicht.
Kann ich aufgenommen werden, wenn ich zeitgleich bei einer anderen Praxis in Behandlung bin?
Die Aufnahme einer Diagnostik/einer Therapie bei uns kann nicht erfolgen, wenn Ihr Kind bereits zeitgleich in Behandlung bei einer anderen psychotherapeutischen Praxis in Behandlung ist oder sich in einer laufenden teil- oder vollstationären Behandlung befindet, da in diesen Fällen eine Bezahlung durch die gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen ist.
Ich möchte einen Nachteilsausgleich für mein Kind beantragen. Bekomme ich hierzu Unterstützung?
Eine ausführliche Besprechung die auf Ihren individuellen Bedarf eingeht, können wir im Rahmen der Diagnostik/im Rahmen der Therapie durchführen.
Bis zu welchem Alter können wir behandeln?
Als KJP-Praxis können wir tätig werden bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Vor dem 21. Geburtstag bewilligte Therapien können selbstverständlich bis zum Ende des Kontingents fortgeführt werden.
Ist VT eine Autismus-spezifische Therapie?
Nein. Für eine Autismus-spezifische Therapie nehmen Sie bitte Kontakt auf mit https://gshn-segeberg.de/angebote/autismusspezifische-foerderung oder https://www.autismus-sh.de
Können Medikamente verordnet werden?
Die medikamentöse Verordnung muss durch einen Arzt oder eine Ärztin erfolgen und kann nicht durch unsere Praxis vorgenommen werden. Wir können aber Empfehlungen aussprechen.
Kann die Therapie inklusive der Erstgespräche vollständig über Video laufen?
Leider ist dies nach den derzeit gültigen Bestimmungen der kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein nicht möglich, selbst wenn eine gesetzliche Krankenkasse im Einzelfall einer solchen Therapie zustimmt. Das Erstgespräch sowie mindestens ein weiterer Termin müssen zwingend vor Ort erfolgen. Im Rahmen einer laufenden Therapie sind Videotermine möglich.
Ist eine Legasthenie-Diagnostik Kassenleistung?
Ja, wenn es psychosomatische Symptome wie z.B. Bauchschmerzen gibt oder wenn Prüfungs- oder Versagensängste vorliegen.
Was ist der Stand zum Thema Elektronische Patient*innenakte (ePA)?
Derzeit befindet sich die ePA in bestimmten Regionen Deutschlands in einer Pilotphase. Sobald diese Phase abgeschlossen sein wird und die ePA flächendeckend eingeführt ist, werden wir euch/Sie über alles Wissenswerte informieren
Welche Infektionsschutzmaßnahmen sind zu beachten?
Unser Sprechzimmer verfügt über einen Hepa13-Luftfilter, ebenso das Büro, in dem einzelne Diagnostikschritte erfolgen. In allen Räumen wird zusätzlich intensiv gelüftet. Wir selbst tragen weiterhin FFP2-Masken und würden uns freuen, wenn Sie uns ebenfalls mit einer FFP2- oder Alltagsmaske aufsuchen würden, da leider SarsCov2 weiter kursiert und auch zahlreiche andere Atemwegserkrankungen für einen hohen Krankenstand bei der Bevölkerung sorgen. Prävention ist uns ein wichtiges Anliegen – auch und insbesondere, da auch selbst nach einer sog. milden Infektion mit Corona, die Gefahr besteht, an Long/Post Covid und/oder ME/CFS zu erkranken. Deshalb bitten wir auch alle Patient*innen, die an Corona oder einer Atemwegsinfektion erkrankt sind, den Termin abzusagen. Wir bemühen uns, zeitnah einen Ersatz-Termin mit Ihnen zu vereinbaren.
