Warum eine gründliche neuropsychologische Diagnostik ein rares Gut ist

29. Mai 2025

Wenn bei uns Kinder oder Jugendliche zu einer Diagnostik – zum Beispiel bei Verdacht auf ADHS oder eine Autismus-Spektrums-Störung – angemeldet werden, so sind die Eltern oft erfreut und zugleich erstaunt, dass wir keine nennenswerten Wartezeiten haben. Wir hören dann, dass nur wenige Praxen, Klinikambulanzen oder neuropädiatrische Versorgungszentren eine Diagnostik anbieten und es dort oft bis zu 18 Monate bis zu einem Erstgespräch dauern kann.

Weshalb gibt es so wenige Diagnostikplätze? Das liegt zum einen daran, dass nur wenige Kolleg*innen, die eine Diagnostik anbieten, eine langjährige Berufserfahrung in diesem Bereich haben und die notwendige Reihe von Fortbildungen absolvieren konnten, um die einzelnen Testverfahren fachgerecht durchführen und auswerten zu können. Zum anderen kostet dieses Prozedere (viel) Zeit und Geld. Die Testverfahren selbst sind ebenfalls sehr teuer und erfordern hohe Investitionen. Wir möchten das an einigen Beispielen verdeutlichen:

Bei Verdacht auf eine Autismus-Spektrums-Störung sind folgende Verfahren, die wir (neben weiteren Diagnoseschritten) in unserer Praxis anwenden, weiterhin der Goldstandard:

Intelligenztest WISC-V: 1886,30 Euro, Protokollheft 7,56 Euro (pro Test), Aufgabenheft 6,72 Euro (pro Test)

Autismus-Screening FSK: 94,00 Euro, Fragebogen 1,60 Euro (pro Test)

Diagnostische Beobachtungsskala für Autistische Störungen (ADOS-2): 3708,00 Euro, Protokollheft 4,40 Euro (pro Durchführung)

Diagnostisches Interview für Autismus – Revidiert (ADI-R): 193,00 Euro, Protokollbogen 9,80 (pro Durchführung)

Die Durchführungsdauer ohne Auswertung beträgt beim WISC-V und beim ADOS-2 ungefähr 60 bis 70 Minuten, das ADI-R-Interview schlägt mit 90 bis 240 Minuten zu Buche. Diese Zeiten und die notwendigen Investitionen über die in einer Kassenpraxis gültigen Abrechnungsziffern zu finanzieren, ist allerhöchstens kostendeckend, oft aber ein Zuschuss-Geschäft.

Wir bieten die Diagnostik dennoch an, weil wir – trotz der berufsrechtlichen Verpflichtung, wirtschaftlich arbeiten zu müssen – unseren Grundwerten entsprechend die bestmöglichsten und professionellsten Hilfen für Kinder und Jugendliche anbieten möchten. Es ist für uns absolut nachvollziehbar, dass nicht alle Praxen zeitlich und finanziell in der Lage sind, diese Herausforderungen zu stemmen. Wir würden uns aber wünschen, dass diese Praxen dann auch dazu stehen und nicht, wie dies oft in Fachforen eingeräumt wird, auf kostengünstige, veraltete Verfahren zurückgreifen oder sogar bei Autismus-Verdacht ein reines Fragebogen-Screening (plus der in Gesprächen vorgenommenen sogenannten klinischen Einschätzung der jeweiligen Kolleg*innen) betreiben. Unsere klare Haltung dazu: Neuropsychologische Abklärungen von Diagnosen mit einer hohen Wirkung auf das zukünftige Leben von Kindern und Jugendlichen dürfen niemals, aus Gründen der Kostenersparung oder mit mangelnder fachlicher Kompetenz, unzureichend durchgeführt werden, sondern müssen stets den höchsten Standards genügen. Wer diese nicht anbieten kann oder mag, sollte die Diagnostik anderen Praxen überlassen. Dies ist das Gebot einer ethisch einwandfreien und wertschätzenden Psychotherapie.

Hardi Schlie und Roma Mukherjee