„Das war doch nur Spaß.“ Nein! Warum Mobbing und Bullying keine Scherze sind, sondern massive Übergriffe darstellen, der gravierende seelische & körperliche Folgen haben können.

27. Juni 2025

In meiner Praxis werden mir immer wieder Patient*innen explizit wegen Mobbings und Bullying vorgestellt. Unter Mobbing wird, oft demütigende, soziale Ausgrenzung verstanden, während Bullying körperliche Gewalt meint. Infolge der Übergriffe leiden die Opfer häufig unter sozialen Ängsten, Schul-Absentismus oder psychosomatischen Beschwerden. Bei anderen Kindern und Jugendlichen, die meine Hilfe zunächst etwa wegen Zwängen, Depressionen und selbstverletzendem Verhalten aufsuchen, zeigt sich erst im Zuge meiner Anamnese, dass ein Teil von ihnen in der Vergangenheit Opfer verbaler & physischer Gewalt geworden sind.

Erstere kann sich äußern in Erpressungen, aber auch Beschimpfungen und Beleidigungen in Bezug auf körperliche Merkmale, schulische Leistungen, den sozialen Status der Eltern, die Herkunft oder die sexuelle Orientierung. Es kommen auch Demütigungen und/oder Bloßstellungen durch Lehrkräfte vor der gesamten Klasse vor. Körperliche Übergriffe finden durch Prügeln, Würgen, Beinstellen etc. statt.

Was unternahmen die Schulen? Die mir berichteten Reaktionen der Lehrkräfte und Schulleitungen auf die Gewalt reichten von vorbildlichem Engagement für die Opfer über Gleichgültigkeit („Das müsst ihr unter euch regeln“) bis hin zu Faktenignoranz („An dieser Schule gibt es kein Mobbing“) oder sogar einem gezielten Decken der Täter*innen.

Was ist aus meiner Sicht zu tun?

(I.) Der Schutz der Opfer muss oberste Priorität haben. Es darf keinerlei Toleranz für Bullying und Mobbing geben. Übergriffe müssen sofort beendet werden. Dies entspricht den Grundsätzen der Traumatherapie, nach denen eine Behandlung nur dann Sinn macht, wenn die Bedrohung nicht mehr besteht.

(II.) Den Täter*innen muss konsequent disziplinarisch und/oder strafrechtlich begegnet werden. Sie müssen ggf. die Schule verlassen, nicht die Opfer. Diese Prinzipien müssen auch für mobbende Lehrkräfte gelten.

(III.) Es muss eine Offenlegung der Übergriffe erfolgen. Eine Vertuschung oder ein Verschweigen schadet den Opfern in ähnlichem Maße wie die eigentliche Tat.)

(IV.) Einen Täter*innen-Opfer-Ausgleich kann es nur geben, wenn Opfer dies ausdrücklich wünschen.

(V.) Ausflüchten oder Beschwichtigungen der Täter*innen muss mit einer klaren Haltung begegnet werden, die da lautet: Deine (angeblich fehlende) Absicht ist unerheblich. Was zählt, ist die Wirkung Deines Verhaltens. Und diese Wirkung ist schädlich und verletzend.

(VI.) Präventionsprogramme sind ab dem Kindergartenalter einzusetzen. In der Schule ist ein Fach „Menschenwürde und Respekt“ einzuführen.

Mein Wunsch für die Zukunft: Lasst die Schulen zu einem wirklich sicheren Ort werden, denn nur dann werden Kinder und Jugendliche dort eine gesunde Basis für ein glückliches Leben entwickeln können.

Euer/Ihr Hardi Schlie

Hier noch eine Quelle zur Definition von Mobbing/Bullying: https://dorsch.hogrefe.com/stichwort/bullying