Heilmittelverordnung – Ein neues Rezept für die Ergo, bitte! Unsere Abläufe – Teil 3
Liebe Leser*innen,
in den vergangenen Wochen haben Sie schon etwas über unsere Telefonsprechzeit und die verbindlichen Terminvereinbarungen erfahren. Heute geht es um den Ablauf bei der Bestellung einer neuen Heilmittelverordnung.
Wenn Ihr Kind von uns regelmäßig eine Heilmittelverordnung erhält und auch bei uns regelmäßige wöchentliche oder 14-tägige Termine hat, können Sie gerne vor oder nach einem Termin eine entsprechende Verordnung anfragen und unbürokratisch erhalten, wenn die Verlängerung der Ergotherapie vereinbart ist.
Sollte Ihr Kind unregelmäßige Termine bei uns wahrnehmen, im laufenden Quartal aber schon bei uns gewesen sein, geben Sie uns doch bitte mit etwas Vorlauf von einer Woche telefonisch (entweder in der Sprechzeit oder von montags bis donnerstags auf den AB) oder per Mail Bescheid. Wir können es dann vorbereiten und Sie holen sich die Verordnung nach Vereinbarung bei uns ab oder wir reichen es, sofern Sie Patient*innen bei der Ergotherapie-Praxis Wegener nebenan sind, nach gegenüber.
Sollte Ihr Kind im laufenden Quartal noch nicht bei uns gewesen sein, benötigen wir bitte die Versichertenkarte, um die Heilmittelverordnung zu erstellen. Stimmen Sie bitte mit Vorlauf von mindestens einer Woche mit uns ab (telefonisch oder per Mail), wann wir die Versichertenkarte einlesen und Ihnen die Heilmittelverordnung ausstellen können. Der Ablauf gestaltet sich in einer psychotherapeutischen Praxis etwas anders, als dies aus einer Hausarztpraxis bekannt ist. Siehe hierzu auch den Blogbeitrag Teil 1 über unsere Abläufe und die Telefonsprechzeit.
Wir hoffen Ihnen mit dem Einblick in unsere Abläufe eine Orientierung geben zu können und diese transparent zu machen.
Herzliche Grüße
Hardi Schlie Roma Mukherjee