Unsere Abläufe – auf ein Wort (Teil 1)

Unsere Abläufe – auf ein Wort (Teil 1)

Liebe Leser*innen,

heute möchten wir gerne damit beginnen, ein wenig Transparenz in Bezug auf unsere Abläufe (Telefonische Sprechzeit, Anfragen, Terminvereinbarungen, Befundberichte etc.) zu schaffen. Einige Abläufe sind vielleicht für Sie schwer nachzuvollziehen, mit einer Erklärung über das „Wieso, weshalb, warum“ deshalb besser zu verstehen.

Die gesetzlich festgelegte telefonische Sprechzeit von 200 Minuten (seit April 2017) mag auf den ersten Blick wenig (im Vergleich zu der Sprechzeit einer Hausarztpraxis) erscheinen, war aber in der Form ein Novum für Psychotherapeut*innen bei der Einführung. Im Gegensatz zu einer Hausarztpraxis arbeiten Psychotherapeut*innen in der Regel allein und ohne Angestellte, die Anrufe entgegennehmen und weitere Verwaltungstätigkeiten durchführen. Zeit, die für diese Tätigkeiten aufgewendet werden, finden also in der Regel außerhalb der Therapiezeiten statt. Aus diesem Grund war die Etablierung der wöchentlichen 200 Minuten telefonische Sprechzeit für einige Therapeut*innen eine logistische Herausforderung. Insbesondere wenn ein voller Kassensitz regelhaft ausgeübt wird. Eine sinnvolle Zeit zu finden, in der Personen anrufen können, bei gleichzeitiger Gewährleistung optimaler Verfügbarkeit für Therapien und Diagnostik, ist schwieriger als es auf den ersten Blick erscheinen mag. Im Bereich der Psychotherapie für Kinder und Jugendliche, mit einem Schwerpunkt auf neuropsychologischer Diagnostik, ist es eine Abwägung. Denn hier sind es in der Regel Eltern oder andere Bezugspersonen, die Anfragen haben oder Termine vereinbaren möchten. Vormittags arbeiten viele, nachmittags entweder auch oder es stehen andere Tätigkeiten, auch in Verantwortung für das Kind, im Mittelpunkt. Abends arbeiten ebenfalls einige Eltern, da sie tagsüber Kinder betreuen, sie bereiten das Abendessen zu oder verbringen Quality-Time mit der Familie oder sind mit der Einschlafbegleitung beschäftigt. Welche Zeit ist die richtige Zeit für die telefonische Sprechzeit? Insbesondere, wenn auch Wohngruppen, Lehrer*innen, Betreuer*innen und weitere Personen in der telefonischen Sprechzeit Fragen haben oder Termine vereinbaren möchten. Wir haben seit Juli 2020 die gleichen Sprechzeiten. Montags und dienstags von 10:00 Uhr bis 11:40 Uhr. In den Jahren davor, seit der Einführung, hatten wir andere Zeiten (aufgeteilt auf 3 Tage abends bzw. mittags). Tatsächlich haben sich die gleichbleibenden Zeiten bewährt. Sie sind ein Kompromiss aus den verschiedenen Bedürfnissen (Auswertung vieler Rückmeldungen) und eigener Erfahrungen. Da diese telefonische Sprechzeit, mit Ausnahme von Feiertagen und Urlaubszeiten, wöchentlich stattfindet, mit jeweils 100 Minuten pro Montag bzw. Dienstag zeitlich auch ausführliche Fragen und Anliegen berücksichtigen kann, halten wir dies für ein sinnhaftes Angebot. Jeweils hier und da 15 oder 30 Minuten sind wesentlich unübersichtlicher, verhindern die ausführliche Beantwortung von Fragen und verunmöglichen auch, dass wenn die Leitung belegt ist, erneut angerufen werden kann, denn dann ist meist die Sprechzeit bereits vorbei. Seit geraumer Zeit rufe ich auch alle Anrufer*innen, die in der Sprechzeit nicht durchgekommen sind, weil die Leitung belegt war, zurück sofern die Rufnummer auf dem Display erschien und es sich nicht um anonyme Anrufe gehandelt hat. Wir hoffen der Ablauf unserer telefonischen Sprechzeit ist mit diesen Einblicken etwas transparenter geworden für Sie. Wir werden bald weitere Abläufe von uns erläutern.

Viele Grüße und Ihnen eine gute Woche

Roma Mukherjee

Hallo 2026!

Wir wünschen euch/Ihnen ein frohes neues Jahr!

Ein neues Jahr als neuer Anfang begegnet uns gedanklich in vielen Texten und Gesprächen. Neu ist die Jahreszahl, im Januar erfordert es häufig viel Konzentration in Gedanken nicht weiter ‚2025‘ bei der Datumsangabe zu schreiben. Aber gibt es eine Lücke zwischen dem alten und dem neuen Jahr, die bei anderen Monatswechseln nicht zu bemerken ist? Etwas abzuschließen und etwas neu zu beginnen scheint jedenfalls vielen Menschen, als gedankliches Bild, zuzusagen.

Einen Strich, und damit Bilanz, ziehen. Überlegen, ob das vergangene Jahr überwiegend positiv oder doch eher negativ für uns erscheint. Pläne für das neue Jahr schmieden oder einfach alles machen wie gewohnt. Selbst wenn wir uns dafür entscheiden bei diesem Gedankenspiel nicht mitzumachen, es wird nicht leicht dem zu entgehen.

Wirklich „neu“ im Januar: Die weiße Schneedecke, die alles zudeckt. Die einen lieben es, die anderen hassen es. Manche holen ihre Schlitten raus und genießen den seltenen Spaß, die Hügel hinunter zu sausen oder auf einem Schlitten gezogen zu werden. Andere hassen es kratzende Wollpullover zu tragen oder eine Mütze aufziehen zu müssen.

Über die Probleme auf den Geh- und Radwegen und über nicht geräumte Straßen wollen wir jetzt gar nicht erst reden. Gerade für die Menschen, die auf Rollatoren oder Rollstühle angewiesen sind oder Einschränkungen im Bewegungsapparat haben, machen sich Sorgen nach draußen zu gehen. Leider sind diese auch berechtigt, da Städte, Hausbesitzer*innen oder Anwohner*innen der Räumpflicht teilweise nicht nachkommen. Hoffentlich bleiben alle unversehrt, die zur Schule, zur Arbeit oder zu anderen Terminen müssen.

Vielleicht bringt uns die Wetterlage zumindest auch ein bisschen positive Entschleunigung zu Jahresbeginn: Noch mal tief durchatmen und immer daran denken, dass irgendwann der Frühling kommen wird.

Ihnen/euch einen guten Januar wünschen

Hardi Schlie und Roma Mukherjee

(Foto: Copyright Florian Lacina)

 

Ab 01.10.2025 verpflichtend: die elektronische Patient*innenakte (ePA)

Ab dem 1. Oktober 2025 wird das Befüllen durch das medizinische Personal in Arzt- und Psychotherapie-Praxen zur Pflicht. Krankenhäuser können und müssen noch nicht vollständig dokumentieren.[1]

Zugriff auf die elektronische Patientenakte haben seit Januar 2025 nur ca. 3 Millionen[2] Versicherte beantragt beziehungsweise in der App freigeschaltet. Auf Seiten der Arztpraxen nehmen bislang nur ca. 60 Prozent teil. Dies soll sich nun ändern, denn ab dem kommenden Jahreswechsel drohen Praxen Sanktionen (in Form von Kürzungen beim Honorar).

Praxisprogramme (für Arzt- und Psychotherapiepraxen) scheinen derzeit teilweise noch mit Updates beschäftigt zu sein, damit die praktische Umsetzung überhaupt funktioniert.

Einige Versicherte haben sich bereits von der ePA abgemeldet. Dies ist auch weiterhin jederzeit möglich, entweder innerhalb der App oder auch auf schriftlichem Wege bei seiner Krankenkasse.

Um Zugriff auf seine Patient*innenakte zu erhalten, muss sich jede*r Versicherte erst freischalten lassen. Welche Wege dazu notwendig sind, kann man von seiner gesetzlichen Krankenkasse erfragen. Aus eigener Wahrnehmung: Es kann sehr kompliziert sein, insbesondere wenn man nicht technisch versiert ist oder immer wieder Fehler auftauchen (beispielsweise dass es selbst mit PostIdent nicht funktioniert, die Verifizierung durchzuführen).

Es existieren auch sehr kontroverse Meinungen dazu, was nun in welchem Umfang eingetragen werden soll und muss.

Die Datensicherheit in Bezug auf eigene medizinische Daten ist ein hohes Gut und die weitere Entwicklung kritisch zu beobachten ist aus unserer Sicht sinnvoll.

Roma Mukherjee

[1] https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-health/epa-bkk-schiesst-gegen-aerzte/

[2] Quellen: https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/elektronische-patientenakte-ab-heute-in-arztpraxen-pflicht,UyHitKQ

Zurück im Herbst

Die Auszeit in Form von Sommerurlaub ist vorbei und wir sind ‚zurück‘ im Herbst. Natürlich nicht nur hier im Blog, sondern auch in der Praxis. Während der vergangenen Wochen haben wir uns einige Gedanken gemacht zu Themen aus dem Bereich der Diagnostik, der Anschaffung von Sach- und Fachbüchern, zu Blogbeiträgen in den kommenden Monaten und zur Gesundheitspolitik im Allgemeinen.

Im Herbst und Winter werden wir beide auch an Fortbildungen teilnehmen und darüber etwas schreiben. Wir fragen uns, ob es für Patient*innen und Familien transparent ist, wie es mit der Fortbildungspflicht für Psychotherapeut*innen aussieht. Die Bedingungen möchten wir gerne demnächst in einem Beitrag erklären.

Die Tage sind bereits merklich kürzer und auch wenn es im Augenblick im Norden noch sonnig ist, wird es vermutlich bald sehr kühl und nass werden. Wir wünschen euch/Ihnen, dass der Herbst so angenehm wie möglich wird.

Hardi Schlie               Roma Mukherjee

 

Einatmen. Ausatmen.

Einatmen. Ausatmen.

Die Sommerferien in Schleswig-Holstein nähern sich ihrem Ende. Für einige Kinder, Eltern und Erwachsene ist das ein Moment des Bedauerns, andere sehnen den Schulanfang herbei. Die zurückliegenden Wochen wurden sicherlich ganz unterschiedlich verbracht. Manche Kinder gingen in die Ferienbetreuung, viele unternahmen nähere oder fernere Reisen, einige haben gelernt, Ausflüge unternommen oder viel gespielt.

Was man ständig tut, allerdings häufig nicht bewusst: atmen. Obwohl viele von euch/Ihnen vor den Ferien möglicherweise gedacht habt/haben: „Freizeit. Endlich mal durchatmen können“. Hoffentlich konntet ihr/konnten Sie das bei reichlich frischer Luft (vielleicht am Meer?) tun.

Wie können wir alle Entspannung aus dem Urlaub in den Alltag mitnehmen? Wenn ein Termin den nächsten jagt und Leistungsdruck präsent ist?

Bewusstes atmen – wenn es auch nur eine Minute am Tag ist! Das senkt den Stresspegel und kann sich beruhigend auswirken. Tief durch die Nase einatmen und hörbar durch den Mund ausatmen, gerne mit einem kleinen hörbaren Seufzer. Damit wird nicht wieder alles gut, wir werden deshalb nicht sofort gesünder, aber wir haben uns „Luft verschafft“. Im schlimmsten Fall haben wir eine Minute geopfert und das getan, was wir ständig tun: einatmen und ausatmen.

In der kommenden Woche sind wir noch in der Praxis und auch die Telefonsprechzeit findet wie gewohnt statt. Ab dem 08.09.2025 hat unsere Praxis geschlossen, wir machen bis Freitag, den 26.09.2025 Betriebsferien. Wir atmen mal richtig durch, lassen die Seele baumeln und sortieren auch unsere Blogthemen, die wir dann ab Oktober wieder wöchentlich auf unsere Homepage stellen werden.

Wir wünschen euch einen guten Schul- und Arbeitsstart, noch ein paar schöne Sommertage und alles Gute!

Roma Mukherjee & Hardi Schlie

„Das war doch nur Spaß.“ Nein! Warum Mobbing und Bullying keine Scherze sind, sondern massive Übergriffe darstellen, der gravierende seelische & körperliche Folgen haben können.

In meiner Praxis werden mir immer wieder Patient*innen explizit wegen Mobbings und Bullying vorgestellt. Unter Mobbing wird, oft demütigende, soziale Ausgrenzung verstanden, während Bullying körperliche Gewalt meint. Infolge der Übergriffe leiden die Opfer häufig unter sozialen Ängsten, Schul-Absentismus oder psychosomatischen Beschwerden. Bei anderen Kindern und Jugendlichen, die meine Hilfe zunächst etwa wegen Zwängen, Depressionen und selbstverletzendem Verhalten aufsuchen, zeigt sich erst im Zuge meiner Anamnese, dass ein Teil von ihnen in der Vergangenheit Opfer verbaler & physischer Gewalt geworden sind.

Erstere kann sich äußern in Erpressungen, aber auch Beschimpfungen und Beleidigungen in Bezug auf körperliche Merkmale, schulische Leistungen, den sozialen Status der Eltern, die Herkunft oder die sexuelle Orientierung. Es kommen auch Demütigungen und/oder Bloßstellungen durch Lehrkräfte vor der gesamten Klasse vor. Körperliche Übergriffe finden durch Prügeln, Würgen, Beinstellen etc. statt.

Was unternahmen die Schulen? Die mir berichteten Reaktionen der Lehrkräfte und Schulleitungen auf die Gewalt reichten von vorbildlichem Engagement für die Opfer über Gleichgültigkeit („Das müsst ihr unter euch regeln“) bis hin zu Faktenignoranz („An dieser Schule gibt es kein Mobbing“) oder sogar einem gezielten Decken der Täter*innen.

Was ist aus meiner Sicht zu tun?

(I.) Der Schutz der Opfer muss oberste Priorität haben. Es darf keinerlei Toleranz für Bullying und Mobbing geben. Übergriffe müssen sofort beendet werden. Dies entspricht den Grundsätzen der Traumatherapie, nach denen eine Behandlung nur dann Sinn macht, wenn die Bedrohung nicht mehr besteht.

(II.) Den Täter*innen muss konsequent disziplinarisch und/oder strafrechtlich begegnet werden. Sie müssen ggf. die Schule verlassen, nicht die Opfer. Diese Prinzipien müssen auch für mobbende Lehrkräfte gelten.

(III.) Es muss eine Offenlegung der Übergriffe erfolgen. Eine Vertuschung oder ein Verschweigen schadet den Opfern in ähnlichem Maße wie die eigentliche Tat.)

(IV.) Einen Täter*innen-Opfer-Ausgleich kann es nur geben, wenn Opfer dies ausdrücklich wünschen.

(V.) Ausflüchten oder Beschwichtigungen der Täter*innen muss mit einer klaren Haltung begegnet werden, die da lautet: Deine (angeblich fehlende) Absicht ist unerheblich. Was zählt, ist die Wirkung Deines Verhaltens. Und diese Wirkung ist schädlich und verletzend.

(VI.) Präventionsprogramme sind ab dem Kindergartenalter einzusetzen. In der Schule ist ein Fach „Menschenwürde und Respekt“ einzuführen.

Mein Wunsch für die Zukunft: Lasst die Schulen zu einem wirklich sicheren Ort werden, denn nur dann werden Kinder und Jugendliche dort eine gesunde Basis für ein glückliches Leben entwickeln können.

Euer/Ihr Hardi Schlie

Hier noch eine Quelle zur Definition von Mobbing/Bullying: https://dorsch.hogrefe.com/stichwort/bullying